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EmpCo-Richtlinie: Neue Regeln gegen Greenwashing

Geschrieben von Tobias Siebke | 24.08.26, 07:00

Am 27. September 2026 wird es ernst: Dann treten in Deutschland die neuen Regeln zur EmpCo-Richtlinie in Kraft. Begriffe wie „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ lassen sich in der Kundenkommunikation künftig deutlich schwerer pauschal verwenden. Für Stadtwerke ist das besonders relevant, weil Nachhaltigkeit, Energiewende, Ökostrom und Klimaschutz seit Jahren feste Bestandteile ihrer Kommunikation sind. Jetzt zählt vor allem eines: Aussagen müssen präzise, nachvollziehbar und belastbar sein.

Die EmpCo-Richtlinie, kurz für „Empowering Consumers for the Green Transition“, soll Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umweltaussagen schützen. Deutschland hat die europäischen Vorgaben mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Das Gesetz wurde im Februar 2026 verkündet und gilt im Wesentlichen ab dem 27. September.

Im Fokus stehen dabei geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucher:innen, also insbesondere die B2C-Kommunikation.

 

„Mit EmpCo endet die Zeit der bequemen grünen Versprechen. Wer im B2C-Bereich mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt, muss sie auch belastbar belegen können. Das macht die Nachhaltigkeitskommunikation zwar anspruchsvoller, aber am Ende glaubwürdiger.“

Marco Firll

Geschäftsleitung VANCADO

 

Warum die EmpCo-Richtlinie Stadtwerke besonders betrifft

Ein Blick auf typische Stadtwerke-Kommunikation zeigt die Tragweite. Ökostromtarife werden beworben, Klimaziele auf Websites dargestellt, Nachhaltigkeitsaktivitäten in Social Media präsentiert und grüne Bildwelten in Kampagnen eingesetzt. Betroffen sind unter anderem Websites, Tarifkommunikation, Kundenportale, Social Media sowie Flyer und Broschüren.

Für Marketing und Kommunikation reicht deshalb eine Prüfung einzelner Kampagnen kaum aus. Die eigentliche Aufgabe besteht darin, bestehende Aussagen systematisch zu erfassen und ihre Grundlage zu prüfen.

 

Green Claims werden kritischer

Besonders kritisch werden allgemeine Umweltaussagen. Dazu gehören Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“. Nach den neuen Regeln können solche Aussagen unzulässig sein, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt oder die Aussage nicht klar und hervorgehoben direkt auf demselben Medium konkretisiert wird.

Für Stadtwerke bedeutet das: „Grüner Strom“ ist kommunikativ deutlich angreifbarer als eine konkrete Beschreibung dessen, was tatsächlich angeboten wird.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht hier ein branchenspezifisches Problem. Der BDEW hat bereits auf die Bedeutung etablierter Begriffe wie „Ökostrom“ und „regionaler Grünstrom“ hingewiesen, insbesondere wenn diese über Herkunftsnachweise abgesichert werden.

Die Richtung ist trotzdem klar: Je genauer beschrieben wird, welche Eigenschaft gemeint ist und worauf die Aussage beruht, desto belastbarer wird die Kommunikation.

 

Klimaneutralität wird besonders heikel.

Deutlich verschärft werden die Anforderungen an Klimaclaims. Aussagen zu Produkten oder Dienstleistungen, die ihre angebliche Klimaneutralität auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen aufbauen, werden künftig ausdrücklich erfasst. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nennt Aussagen über ein Produkt mit neutraler, verringerter oder positiver Klimawirkung aufgrund von Kompensation als unzulässige Geschäftspraxis.

Das betrifft beispielsweise pauschal als „klimaneutral“ beworbene Tarife, wenn die behauptete Neutralität maßgeblich über Kompensationsmaßnahmen hergestellt wird.

Auch Zukunftsversprechen werden anspruchsvoller. Wer unter anderem ein Klimaneutralitätsziel für 2035 kommuniziert, benötigt klare und überprüfbare Verpflichtungen, messbare und zeitgebundene Ziele sowie einen realistischen Umsetzungsplan. Hinzu kommt eine regelmäßige Prüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen.

Für die Kommunikation ist das ein wichtiger Perspektivwechsel: Klimaziele sollten stärker als nachvollziehbarer Transformationspfad beschrieben werden.

 

Eigene Nachhaltigkeitssiegel gehören auf den Greenwashing-Prüfstand  

Auch Siegel und grafische Nachhaltigkeitsversprechen sind betroffen. Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgelegt wurden. Anforderungen an solche Systeme umfassen unter anderem transparente Teilnahmebedingungen und eine unabhängige Überwachung.

Selbst entwickelte grüne Logos oder stempelartige Auszeichnungen sollten Stadtwerke deshalb kritisch prüfen. Auch Bilder, Symbole, Produktnamen und Markennamen können Teil einer Umweltaussage sein, wenn sie bei Verbraucher:innen einen entsprechenden Eindruck erzeugen.

 

EmpCo-Richtlinie: Jetzt wird Kommunikation zur Organisationsaufgabe 

Die größte Veränderung liegt deshalb weniger in einzelnen Wörtern. EmpCo zwingt Unternehmen dazu, die Grundlage ihrer Nachhaltigkeitskommunikation sauber zu organisieren.

Sinnvoll ist ein zentraler Claim- und Nachweisprozess. Darin sollten verwendete Umweltaussagen, zuständige Fachbereiche, Gültigkeitszeiträume und verfügbare Nachweise zusammengeführt werden. Für die Nachweisdokumentation kommen beispielsweise Zertifikate, Herkunftsnachweise, Treibhausgasbilanzen, Prüfberichte und Methodikbeschreibungen infrage.

Marketing kann diese Aufgabe nicht allein erledigen. Nachhaltigkeitsverantwortliche, Fachbereiche und Recht müssen frühzeitig eingebunden werden. Ebenso wichtig sind klare Freigabewege, damit alte Claims nicht Monate später erneut in einer Anzeige, Präsentation oder Social-Media-Vorlage auftauchen.

Die EmpCo-Richtlinie ist damit auch ein guter Anlass für kommunikatives Aufräumen. Stadtwerke müssen ihre Leistungen keineswegs kleiner machen. Sie sollten genauer sagen, was sie tun, welchen Beitrag ein Angebot tatsächlich leistet und wie sich dieser Beitrag nachweisen lässt. Gerade kommunalen Unternehmen kann diese Präzision helfen, Vertrauen aufzubauen.

Wer damit erst Ende September beginnt, ist spät dran. Für Stadtwerke ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt, aus dem bisherigen Claim-Check einen dauerhaften Kommunikationsprozess zu machen.