Das Verwaltungsgericht Bremen hat ein Urteil veröffentlicht, nachdem Energieversorgungsunternehmen personenbezogene Daten ehemaliger Kunden bis zu 24 Monate nach Vertragsende für Zwecke der Kundenrückgewinnung einsetzen dürfen. Die bisher gültige Verfügung der Datenschutzaufsichtsbehörde, dass diese Daten nur höchstens sechs Monate nach Vertragsende zur Verwendung kommen dürfen, wurde damit aufgehoben.
Entscheidend für das Gericht war die Sachlage in der Energiewirtschaft. Da die Vertragslaufzeiten in der Regel 12 bis 24 Monate betragen ist nach Auffassung des Gerichts eine auch nach Vertragsende stattfindende Werbung bis zu 24 Monate lang zulässig. Die Gründe dafür beziehen sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, sie sind mit dem UWG vereinbar und sie entsprechen der Marktpraxis, denn die Kunden prüfen etwaige Konkurrenzangebote regelmäßig erst dann, wenn sich neue Vertragsbindungen ihrem Ende nähern.
Kundenrückgewinnung ist bis zu 24 Monate nach Vertragsende zulässig
Das Gericht unterschied zwischen der ausdrücklich bereits in den Datenschutzhinweisen des Unternehmens benannten nachvertraglichen Werbung per Postversand (Primärzweck) und der vorab nicht mitgeteilten nachvertraglichen Haustürwerbung (Sekundärzweck), die als neuer Werbekanal und als eine Zweckänderung am Kompatibilitätsgebot gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO gemessen wurde, im Ergebnis aber ebenfalls für zulässig gehalten wurde.
Das Urteil bestärkt Versorger in der Haltung, Kundendaten auch nach Vertragsende für Direktwerbung oder Kundenrückgewinnung einsetzen zu wollen. Darüber unterstreicht dieses Urteil aber auch, dass klare und eindeutige Information der Datenverarbeitung zu Werbezwecken und deren Kommunikationskanäle in den Datenschutzhinweisen von entscheidender Bedeutung sind.
Hier der Link zum Urteil des VG Bremen vom 23.04.2025 (Az. 4 K 2873/23)
Bleiben Sie auf dem Laufenden, melden Sie sich zum Newsletter an
Das könnte Ihnen auch gefallen
Bürgerbeteiligung Stadtwerke: Was das Wasserwerk aus Pirmasens zeigt
Bürgerbeteiligung bei Stadtwerken: Wie Pirmasens sein Wasserwerk mit Bürgerkapital finanziert und was Umsorger zu Zins, Risiko und Bindung wissen sollten.
/01_Titelbilder/Batteriespeicher%20f%C3%BCr%20Stadtwerke%20Netzflexibilit%C3%A4t%20und%20erneuerbare%20Energien.png)
Batteriespeicher für Stadtwerke: Was der Fraunhofer-Simulator für den Business Case zeigt
Batteriespeicher für Stadtwerke: Was der Fraunhofer-Simulator über Preisspreads und Netzanschlüsse zeigt und was für den Business Case zählt.

Gaspreis 2026: Stadtwerke zwischen Bindung und Beschaffungsrisiko
Gaspreis 2026: Wie Stadtwerke Kundenbindung und Beschaffungsrisiken verbinden und warum Preisstabilität zum Vertriebsargument wird.

Kundenbindung bei Stadtwerken: Warum Loyalität vor der Kündigung beginnt
Kundenbindung bei Stadtwerken: Warum Kundenwert, frühe Wechselsignale und klare Preiskommunikation jetzt über Marge und Vertrauen entscheiden.

EmpCo-Richtlinie: Neue Regeln gegen Greenwashing
Ab 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Green Claims. Was Stadtwerke bei Ökostrom, Klimazielen & Siegeln prüfen sollten. Gegen Greenwashing.

Fernkälte in der kommunalen Wärmeplanung: München zeigt, wie’s geht
München zeigt, warum Kommunen Kühlbedarf mitplanen sollten. Was Fernkälte für Stadtwerke sowie für Berlin und Köln strategisch bedeutet.